GVV Fronreute-Wolpertswende

Kontakt der Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:

Tanja Westernacher

Telefon: 0751 85 9693

E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

 

Kontakt des durchführenden Planungsbüros:

Ökologie Anne Straub

Baienstr. 23/1

88273 Fronreute

Telefon: 07505-9599983

E-Mail: oekologie-rv@mailbox.org

Start der Planung:

Oktober 2023

Voraussichtlicher Abschluss der Planung:

Dezember 2026

Beteiligungstermine

09.04.2024 

1. Öffentlichkeitstermin

Uhrzeit: 19:30 Uhr
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Kirchstraße 10, 88273 Fronreute

Präsentationen: Biotopverbund allgemein; Biotopverbund Fronreute-Wolpertswende

09.01.2024

Scopingtermin Landwirtschaft und Naturschutzvereine

Ort: Rathaus Wolpertswende

Karten des derzeitigen Planungsstandes

Karte Biotopverbund GVV Gullen
noch keine Karten verfügbar

Bei den Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um vorläufige Konzepte, die den derzeitigen Planungsstand widerspiegeln. Im Laufe der Planung werden diese Karten mithilfe der Daten aus der Beteiligung weiter ausgearbeitet. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

Umsetzung

Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschlägen kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen. 

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.