Artenreiches Grünland

Mehlprimel

Wiesen und Weiden artenreich anlegen

Artenreiches Grünland ist ein sehr widerstandsfähiger Lebensraum und wichtig für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Für die Aufwertung von Grünland gibt es verschiedene Verfahren. Im Video zeigt der DVL zusammen mit der BUND Inselgruppe Föhr ein kombiniertes Verfahren aus Ansaat von Regiosaatgut und Mahdgutübertragung, durchgeführt gemeinsam mit Landwirten. Auf Flächen, die im Vorjahr auf diese Art renaturiert wurden, wird der Erfolg und die Entwicklung sichtbar.

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Wiesentypen und deren Bewirtschaftung

Streuwiesen

Unter dem Begriff „Streuwiesen“ werden zahlreiche Vegetationstypen, wie Pfeifengras-Streuwiesen, Kleinseggenriede, Mehlprimel-Kopfbinsenriede, Großseggenriede, Übergangsmoore etc. subsummiert. Sie wurden traditionell im Herbst oder bei Futtermangel auch mal im Sommer gemäht und im Wesentlichen für Einstreuzwecke verwertet. Diese Nutzung, die bis in die 70er-Jahre vor allem im Allgäu noch weit verbreitet war, wurde durch die einstreulose Aufstallung mit Güllewirtschaft weitgehend verdrängt. Zahlreiche Streuwiesen wurden drainiert und oft einer mehrschürigen Nutzung zugeführt. Heute werden die Flächen fast nur noch im Rahmen der Landschaftspflege gemäht, obgleich die Nutzung der Streue im Stall weiterhin die vorherrschende  Verwertung ist. Streuwiesen, insbesondere die Pfeifengras-Streuwiesen,  gehören zu den artenreichsten Wiesentypen, die der Naturschutz kennt. Ihre Erhaltung hat deshalb hohe Priorität.

Die Mahd niedrigwüchsiger Streuwiesen erfolgt in der Regel Anfang September.

 
Nass- und Feuchtwiesen

Folgende Vegetationstypen sind hier zu nennen: Oft nasse und orchideenreiche Sumpfdotterblumen-Wiesen, wechselfeuchte Honiggras- oder Fuchsschwanz-Honiggras-Wiesen  und feuchte Ausprägungen der Glatthafer-Wiesen.
Nass- und Feuchtwiesen sind gedüngte Futterwiesen, die früher ein- bis dreimal zur Heugewinnung genutzt wurden. Traditionell wurden geringe Festmistgaben ausgebracht.
Zur Pflege beziehungsweise Bewirtschaftung werden zwei Schnitte vorgenommen, der erste Schnitt erfolgt i. d. R. ab Mitte Juni. Im Vertragsnaturschutz erfolgt ausgenommen von einer Erhaltungsdüngung, i. d. R. Festmist, keine Düngung. Die Bewirtschaftungsauflagen werden flächenbezogen festgelegt. Dem Stehenlassen von Altgrasstreifen oder -inseln kommt auch auf diesen Flächen eine hohe Bedeutung als Rückzugsräume für die Tierwelt zu.

Wo ist Extensivierung sinnvoll?

Bei Flächen, die an Fließgewässer, Seen oder Schutzgebiete angrenzen, steht die Vermeidung von Düngeeinträgen oder die Biotopvernetzung im Vordergrund. Spätere Mähtermine als „15. Juni“ sind nur auf ertragsschwachen Standorten, wie flachgründige Böden oder nährstoffarme Moore, naturschutzfachlich sinnvoll. Gelingt die Entwicklung (Erhaltung) einer kräuterreichen Wiese, kommt dies dem Naturschutz und dem Landwirt entgegen, der das kräuterreiche Heu gut für die Rinderfütterung verwerten kann.