In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Das sogenannte Natura 2000 Netz besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der Vogelschutzrichtlinie (SPA-Gebiete). In den Anhängen dieser Richtlinien sind die Arten und Lebensraumtypen (LRT) aufgeführt, welche besonders schützenswert sind und für deren Erhalt das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ausgewiesen wurde.
Für die Natura 2000-Gebiete und die dort vorkommenden Lebensraumtypen sowie FFH-Arten und deren Lebensräume wurden von den Regierungspräsidien in den letzten Jahren Managementpläne (MAP) erarbeitet.
Für die Erstellung der Managementpläne wurde die Bestandssituation erfasst und Erhaltungsmaßnahmen sowie Entwicklungsziele und –maßnahmen konkretisiert. Die MaPs können auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) heruntergeladen werden (MaP Endfassung). Weitere Informationen zu den MAPs im Landkreis Ravensburg finden Sie auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen . Zudem können alle fertiggestellten MaPs auch im Landratsamt (Bau- und Umweltamt) eingesehen werden.
Aufgabe des Landschaftserhaltungsverbandes Ravensburg ist es die Planungen der MAPs umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Erhalt der bestehenden Lebensraumtypen (LRT), jedoch wird auch die Umsetzung der Maßnahmen zur Entwicklung weiterer LRTs und Lebensstätten vorangetrieben. Förderinstrumente zur Umsetzung sind u.A. die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).
Ca. 1.500 ha der insgesamt ca. 2.600 ha Vertragsnaturschutzflächen im Landkreis RV, liegen innerhalb der Natura2000-Gebietskulisse. Dies entspricht einem Anteil von ca. 56 %.