Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz gehört zu den tragenden Säulen der Landschafts-entwicklung. Landwirte verpflichten sich, definierte Flächen unter „naturschonenden“ Auflagen zu bewirtschaften. Dazu gehört etwa die einschürige Mahd wertvoller Streuwiesen, der Verzicht auf Dünger oder der Einsatz tierschonender Mähgeräte. Die Landwirte erhalten für den Arbeitsaufwand bei einer Pflege oder für den mit einer Extensivierung verbundenen Ertragsausfall finanzielle Ausgleichsleistungen. Die Vergütung erfolgt in der Regel über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPR Teil A) oder über FAKT. Die Sätze der LPR variieren dabei je nach Auflagen, Aufwand, Geräteeinsatz und Anteil der Handarbeit etwa zwischen 250 € und 1500 €/ ha. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist dabei nicht erlaubt.

 

Der LEV begutachtet gemeinsam mit den Bewirtschaftern naturschutzrelevante Flächen, entwickelt langfristige Pflegekonzepte und bereitet LPR-Verträge unterschriftsreif vor. Einigen Landwirten sichert der Vertragsnaturschutz einen wichtigen Teil ihres Einkommens.

 

Wir betreuen im Kreis Ravensburg über 1400 Landschaftspflege-Verträge mit rund 750 Landwirten. Auf 2007 ha ist vertraglich festgehalten, wie die unterschiedlichen Wiesentypen bewirtschaftet werden sollen. Jährlich werden über die LPR-A etwa 1 Millionen Euro Landesmittel an die Landwirte im Kreis ausbezahlt.