Wiese mit lila Blumen

GVV Gullen (Bodnegg, Grünkraut, Waldburg, Schlier)

Kontakt Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:

Tanja Westernacher

Telefon: 0751 85 9693

E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

Kontakt des durchführenden Planungsbüros:

Planstatt Senner GmbH

Breitlestraße 21

88662 Überlingen

Ansprechpartner: Ann-Katrin Mayer

Telefon: 07551 9199-2803

E-Mail: mayer@planstatt-senner.de

Start der Planung:

Februar 2022

Abschluss der Planung:

Dezember 2025

Beteiligungstermine

08.05.2025

Abschließender Öffentlichkeitstermin zur Vorstellung der Projektergebnisse

Exkursionsteil:

Uhrzeit: 16-17 Uhr

Treffpunkt: Bolzplatz bei der Schule Schlier

Präsentation der Projektergebnisse:

Uhrzeit: 17:30-18:30 Uhr

Ort: Rathaus Schlier

Kurzzusammenfassung

Präsentation

11.07.2024 

Vororttermin mögliche Biotopverbundmaßnahmen

Uhrzeit: 15 – ca. 17 Uhr
Ort: Flächen zwischen Edensbach und Reichermoos (genauer Treffpunkt hier,

parken Sie bitte am Straßenrand der befestigten Straße und laufen auf dem Grasweg zum Treffpunkt)

12.06.2023

Infotermin für Landwirte Bodnegg

Ort: Bodnegg

30.03.2023

Infotermin für Landwirte Schlier

Ort: Oberankenreute

22.03.2023

Infotermin für Landwirte Grünkraut

Ort: Grünkraut

22.02.2023

Infotermin für Landwirte Waldburg

Ort: Waldburg

22.06.2022

26.04.2023

Scopingtermin Schlier, Waldburg

11.04.2023

Scopingtermin Bodnegg, Grünkraut

Unterlagen zur Planung

Karte Biotopverbund GVV Gullen
Karte Biotopverbund GVV Gullen

Die Planung wurde Ende 2025 fertiggestellt. Auf der Seite des GVV Gullen stehen der Projektbericht und die Bestandspläne zum Download bereit. Für weitere Informationen zur Planung oder zur Einsicht der Planungsunterlagen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde. Sollten Sie Fragen zu bestimmten Maßnahmen haben, gehen Sie gerne auf den LEV zu.

Hier gelangen Sie zum Projektbericht und den Bestandsplänen.

Bei den in der Planung genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

Umsetzung

Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschlägen kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen. 

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.