Kontakt Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:
Tanja Westernacher
Telefon: 0751 85 9693
E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de
Kontakt des durchführenden Planungsbüros:
Planstatt Senner GmbH
Breitlestraße 21
88662 Überlingen
Ansprechpartner: Marc Vorrath
Telefon: 07551 9199-25
E-Mail: vorrath@planstatt-senner.de
Start der Planung:
Februar 2022
Voraussichtlicher Abschluss der Planung:
Dezember 2024
Beteiligungstermine
11.07.2024
Vororttermin mögliche Biotopverbundmaßnahmen (ausstehend)
Uhrzeit: 15 – ca. 17 Uhr
Ort: Flächen zwischen Edensbach und Reichermoos (genauer Treffpunkt hier,
parken Sie bitte am Straßenrand der befestigten Straße und laufen auf dem Grasweg zum Treffpunkt)
![](https://lev-rv.de/wp-content/uploads/2024/07/Karte-Treffpunkt-Vororttermin.png)
12.06.2023
Infotermin für Landwirte Bodnegg
Ort: Bodnegg
30.03.2023
Infotermin für Landwirte Schlier
Ort: Oberankenreute
22.03.2023
Infotermin für Landwirte Grünkraut
Ort: Grünkraut
22.02.2023
Infotermin für Landwirte Waldburg
Ort: Waldburg
22.06.2022
26.04.2023
Scopingtermin Schlier, Waldburg
11.04.2023
Scopingtermin Bodnegg, Grünkraut
Karten des derzeitigen Planungsstandes
Bei den Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um vorläufige Konzepte, die den derzeitigen Planungsstand widerspiegeln. Im Laufe der Planung werden diese Karten mithilfe der Daten aus der Beteiligung weiter ausgearbeitet. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!
Umsetzung
Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschlägen kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen.
Daneben bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.