Wiese mit lila Blumen

VVG Leutkirch, Aichstetten, Aitrach

Kontakt der Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:

Tanja Westernacher

Telefon: 0751 85 9693

E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

 

Kontakt des durchführenden Planungsbüros:

Sieber Consult GmbH

Am Schönbühl 1

88131 Lindau

Ansprechpartner: Matthias Heumos

Telefon: 08382 2 74 05-28

E-Mail: matthias.heumos@sieberconsult.eu

Start der Planung:

Januar 2022

Voraussichtlicher Abschluss der Planung:

Mai 2025

Beteiligungstermine

19.03.2024

2. Öffentlichkeitstermin

Ort: Feuerwehrhaus Unterzeil, Greishofstraße

Uhrzeit: 19:30 Uhr

Präsentation

22.11.2022

1. Öffentlichkeitstermin

Ort: Leutkirch

Präsentation Öffentlichkeitsveranstaltung

14.07.2022

2. Scopingtermin

Ort: Leutkirch

09.06.2022

1. Scopingtermin

Ort: Leutkirch

Karten des derzeitigen Planungsstandes

Karte Biotopverbund GVV Gullen
Bestandskarte Leutkirch (Stand 21.03.2024)

Bei den Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um vorläufige Konzepte, die den derzeitigen Planungsstand widerspiegeln. Im Laufe der Planung werden diese Karten mithilfe der Daten aus der Beteiligung weiter ausgearbeitet. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

 

Kartenentwürfe Stand 21.03.2024

Karte Leutkirch Achsen Offenland

Karte Leutkirch Achsen Gewässerlandschaften

Karte Aichstetten Achsen Offenland

Karte Aichstetten Achsen Gewässerlandschaften

Karte Aitrach Achsen Offenland

Karte Aitrach Achsen Gewässerlandschaften

Umsetzung

Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschläge kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen. 

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.