Weibliche Feldgrille

Biotopverbund

Mit dem landesweiten Biotopverbund sollen heimische Arten, Artengemeinschaften und ihre Lebensräume gesichert werden. Beim Biotopverbund geht es nicht nur um die räumliche Verbindung von Biotopen, sondern vielmehr um die funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen in der Landschaft. Diese müssen bewahrt, wiederhergestellt und entwickelt werden. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Biotopverbunds können sehr unterschiedlich sein. Dabei müssen Biotope nicht immer direkt mit gleichartigen Strukturen und ohne Unterbrechungen miteinander verbunden werden. Meist genügt ein Raster an entsprechenden Lebensräumen, das gewährleistet, dass die Landschaft, in der die jeweiligen Biotope liegen „durchlässig“ bleibt. So können z.B. folgende erforderlichen Funktionen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden:

  • saisonale Wandermöglichkeiten zwischen Teillebensräumen
  • regelmäßiger Individuen- und Genaustausch in räumlich strukturierten (Meta-) Populationen
  • potenzielle Besiedelung neu entstehender Lebensräume
  • Reaktionsmöglichkeit auf z.B. klimatische Veränderungen

Zu beachten ist auch, dass nicht immer nur gleichartige Biotope funktional in Bezug zueinander stehen sollten. Viele Tiere sind innerhalb ihres Lebenszyklus auf verschiedene Biotope oder auf Strukturen angewiesen, die in sehr unterschiedlichen Biotoptypen auftreten.

Lebensraumverluste, Minderung der Lebensraumqualität und Verinselung bzw. Fragmentierung der Lebensräume erschweren den Erhalt der biologischen Vielfalt. Deswegen ist es wichtig Konzepte und Maßnahmen zum Biotopverbund zu erstellen und umzusetzen. Vor allem weniger mobile Arten werden dadurch gefördert.

Der Biotopverbund soll nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (NatSchG §22) schrittweise

  • bis 2023 auf mind. 10 %,
  • bis 2027 auf mind. 13 % und
  • bis 2030 auf mind. 15 %

der Offenlandfläche realisiert werden. Dabei wird zwischen trockenen, mittleren und feuchten Standorten sowie Gewässerlandschaften (Gewässerrandstreifen, Auen, Moore, …) unterschieden.

Im Landkreis Ravensburg sollen vor allem mittlere Standorte, wie Mähwiesen und Streuobstwiesen, und feuchte Standorte inkl. Gewässerlandschaften, wie Streuwiesen, Nasswiesen, Klein- bzw. Großseggenriede sowie Auen und Moore erhalten, aufgewertet und vernetzt werden.

Beispielarten die durch den Biotopverbund gestärkt werden:

Weibliche Feldgrille
Weibliche Feldgrille (Foto: © H. Böhmer)

Feldgrille (Gryllus campestris) - Biotopverbund trockener bis mittlerer Standorte

Die schwarz gefärbten, bis zu 2,5 cm langen Feldgrillen sind sehr wärmebedürftig und bevorzugen daher trockene, schütter bewachsene Böschungen und Hänge, aber auch extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Von Mai bis Juli ist das charakteristische Zirpen der Männchen zu hören. Trotz ihrer Flügel kann die Feldgrille nicht fliegen, ist aber ein flinker Läufer. Die Verbuschung und Intensivierung von Flächen machen der in Deutschland gefährdeten Grille zu schaffen. Durch den Biotopverbund wird der Verinselung von Populationen entgegengewirkt.

Blaukernauge (Foto: © H. Masur)
Blaukernauge (Foto: © H. Masur)

Blaukernauge (Minois dryas) - Biotopverbund feuchter Standorte

Das Blaukernauge ist im Voralpenland auf Streuwiesen zu finden, wo es auch seine Raupenfutterpflanze – das Pfeifengras (Molinia caerulea) – findet.  Gerne hält sich der Schmetterling auf violetten Blüten auf. In Ravensburg kommt das Blaukernauge derzeit fast ausschließlich in größeren Streuwiesen vor, was unterstreicht, dass kleine Streuwiesen in einen funktionalen Zusammenhang mit größeren gebracht und nach Möglichkeit vergrößert werden müssen. Nur traditionelle, extensive Streuwiesen-pflege erhält den Lebensraum dieses 45 bis 60 mm großen, attraktiven Augenfalters.

Für die Umsetzung des Biotopverbunds sind laut Landesnaturschutzgesetz die Gemeinden zuständig. Sie sind dazu verpflichtet einen Biotopverbundplan zu erstellen, der die Grundlage für Maßnahmen zur Entwicklung eines räumlich funktionalen Biotopverbunds darstellt. Die Erstellung eines Biotopverbundplanes wird mit dem beachtlichen Anteil von 90 % durch das Land gefördert.

Für die Ausarbeitung der Biotopverbundplanungen werden zwar die Kommunen in die Pflicht gerufen, jedoch sollen sich Bürgerinnen und Bürger, Landwirtinnen und Landwirte, Gebietskennerinnen und Gebietskenner oder einfach Interessierte am Planungsprozess beteiligen. Hierzu sollen Hinweise zu für den Biotopverbund interessanten Flächen oder besonderen Artvorkommen, Anmerkungen zum Zustand bestehender Biotope sowie anderer hochwertiger Strukturen oder Vorschläge zu Minderertragsflächen, die sich beispielsweise für einen Pflegevertrag anbieten, gegeben werden.

 

Zum Austausch solcher Informationen gibt es zum einen Informations- und Beteiligungstermine, zum anderen können Sie das Beteiligungsportal über unsere Homepage nutzen oder direkt auf den LEV oder das Planungsbüro zugehen.

Hier können Sie jederzeit im Laufe des Verfahrens Anregungen und Hinweise zur Planung einbringen.

Die Information der breiten Öffentlichkeit zur Biotopverbundplanung der jeweiligen Gemeinde oder des jeweiligen Verwaltungsverbandes erfolgt über Informationstermine. Während des Planungsprozesses stehen die konzeptionellen Daten, sofern bereits erarbeitet, auch auf unserer Homepage zum Zwecke der Beteiligungsinformation zur Einsicht bereit.

Ansprechpartnerin:

Tanja Westernacher

Tel.:   0751 85 9693

Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

Mehr vom LEV