VVG Achberg, Amtzell, Wangen

Kontakt der Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:

Tanja Westernacher

Telefon: 0751 85 9693

E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

 

Kontakt des durchführenden Planungsbüros:

Planstatt Senner GmbH

Breitlestraße 21

88662 Überlingen

Ansprechpartner: Ann-Katrin Mayer

Telefon: 07551 9199-2803

E-Mail: mayer@planstatt-senner.de

Start der Planung:

Januar 2023

Voraussichtlicher Abschluss der Planung:

Dezember 2025

Beteiligungstermine

03.12.2024

Landwirtschaftstermin Amtzell und Achberg

Ort: Amtzell, Unterwies

Achberg, Esseratsweiler

(Kartenentwürfe siehe unten)

18.04.2023

Öffentlichkeitstermin

Ort: online

Präsentation Öffentlichkeitsveranstaltung

31.03.2023

Landwirtschaftsrunde Achberg, Amtzell, Wangen

Ort: Wangen

09.03.2023

Scopingtermin

Ort: Amtzell

Karten des derzeitigen Planungsstandes

Ausschnitt Maßnahmenplan Amtzell (Stand 16.12.2024)

Bei den Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um vorläufige Konzepte, die den derzeitigen Planungsstand widerspiegeln. Im Laufe der Planung werden diese Karten mithilfe der Daten aus der Beteiligung weiter ausgearbeitet. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

Kartenentwürfe (Stand 16.12.2024):

Maßnahmenplan Achberg

Maßnahmenplan Amtzell

Umsetzung

Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschlägen kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen. 

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.