Kißlegg, Argenbühl, Vogt, Wolfegg

Kontakt der Biotopverbundmanagerin Landkreis Ravensburg:

Tanja Westernacher

Telefon: 0751 85 9693

E-Mail: tanja.westernacher@lev-ravensburg.de

 

Kontakt des kommunalen Biotopverbund-Managers:

Christoph Mozer

Telefon: 07563 / 936147

E-Mail: Christoph.Mozer@Kisslegg.de

 

Kontakt des durchführenden Planungsbüros:

INULA – Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse

Basler Landstraße 49e

79111 Freiburg i. Br.

 

Ansprechpartner: Steffen Wolf

Telefon: 0761 / 70760-401

E-Mail: steffen.wolf@inula.de

Start der Planung:

Januar 2026

Voraussichtlicher Abschluss der Planung:

Anfang 2028

Beteiligungstermine

09.03.2026

Scopingtermin mit den Fachbehörden

03.02.2026

Informationsveranstaltung der Gemeinderäte

Präsentation Einführung LEV

Präsentation INULA

Karten des derzeitigen Planungsstandes

Karte Biotopverbund GVV Gullen
Beispielkarte

Bei den Karten (sofern bereits vorhanden) handelt es sich um vorläufige Konzepte, die den derzeitigen Planungsstand widerspiegeln. Im Laufe der Planung werden diese Karten mithilfe der Daten aus der Beteiligung weiter ausgearbeitet. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

Umsetzung

Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen freiwillig. Das Land Baden-Württemberg hat sich jedoch das Ziel gesetzt 15 % der landesweiten Offenlandfläche dem Biotopverbund zuschreiben zu können. Daher ist es wichtig Maßnahmen in die Fläche zu bekommen. Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen dargestellten Maßnahmenvorschlägen kann grundsätzlich über viele verschiedene Kanäle erfolgen. In erster Linie sind in diesem Bezug sicherlich die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg, das Agrarförderprogramm FAKT II wie auch die Ökoregelungen der Agrarförderung zu nennen. 

Daneben bestehen aber weitere Möglichkeiten wie beispielsweise die Umsetzung über Stiftungsprojekte, Ausgleichs-/Ersatz- und Ökokontomaßnahmen, Pachtvertragsauflagen und Maßnahmen, die im Rahmen der Flurneuordnung umgesetzt werden können. Letztendlich aber werden all diese Kanäle über eine gemeinsame Planung und das gemeinsame Ziel der Biodiversitätsstärkung verbunden.